Kreditwürdig

Wie wird bestimmt, ob ich kreditwürdig bin?

Bevor einem Kreditantrag stattgegeben wird, wird die Kreditwürdigkeit des Antragstellers gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt.

Wenn Banken Kredite an Privatpersonen vergeben, dann stammt dieses Geld aus den Spareinlagen anderer Kunden dieser Bank. Die vergebenen Kredite sind also bankfremde Mittel, da dieses Geld ja eigentlich den Sparern gehört. Die Kreditbank ist somit schon allein aus der Verantwortung Ihren Kunden gegenüber verpflichtet, sowohl Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit ders Antragstellers sorgfältig zu prüfen.

Unter Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit, rechtswirksame Kreditverträge zu schließen. Kreditfähig sind vollgeschäftsfähige, natürliche Personen, d.h. Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und weder geschäftsunfähig noch beschränkt geschäftsfähig sind. Beschränkt geschäftsfähige Kreditsteller, das sind Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren, sowie nach § 1903 BGB betreute Personen, bedürfen zum Abschluss von Kreditverträgen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, zum Beispiel der Eltern oder des Vormunds.

Als zweiter Schritt folgt die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Hier wird unterschieden zwischen der persönlichen Kreditwürdigkeit und der materiellen Kreditwürdigkeit.

Die persönliche Kreditwürdigkeit Persönlich kreditwürdig sind Personen und Unternehmen, von denen eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Die persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn der Antragsteller aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikationen sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient. Dabei können folgende Faktoren von den jeweiligen Kreditbanken zur Bewertung hinzugezogen werden:

  • Familienstand und Kinder
  • berufliche Situation
  • bisherige Arbeitsverhältnisse
  • ordnungsgemäße Erfüllung bisheriger Verpflichtungen
  • Selbstauskunft
  • Schufa Auskunft
  • Bankauskünfte anderer Kreditinstitute

Da die Anbieter, die mit günstigen Sofortkrediten locken, auf dem Kreditmarkt immer zahlreicher werden, sind viele Kreditgeber mittlerweile bereit, Abstriche zu machen und Kredite auch bereits dann zu vergeben, wenn nicht alle erwähnten Faktoren erfüllt sind. Inzwischen können auch Arbeitslose bei der richtigen Bank oder dem entsprechenden Finanzdienstleister Sofortkredite bekommen. Personen die Einträge bei der Schufa haben, weil beispielsweise die Telefonrechnung mehrmals nicht bezahlt wurde, können bei Anbietern wie Bon Kredit u.a., die mit ausländischen Geldgebern zusammenarbeiten, auch ohne Schufa Auskunft einen Kreditvertrag abschließen.

Die materielle Kreditwürdigkeit Materielle Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn die gegenwärtigen und die in Zukunft zu erwartenden Lebensverhältnisse des Kreditstellers die Zins- und Kreditrückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen lassen. Als Garantie dieser Sicherheit gelten neben regelmäßigen Einkünften aus einem Gehalt auch Arbeitslosengeld und Rentenbezüge. Um sich abzusichern, kann der Kreditgeber Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditantragstellers verlangen. Bei Krediten für Selbständige ist die Bank laut §18 Kreditwesengesetz sogar dazu verpflichtet, die Jahresabschlüsse offenlegen zu lassen, wenn die Kreditsummer 250.000 € überschreitet.