Kredit ohne Sicherheit

Ohne Sicherheiten kein Sofortkredit

Da der Kreditgeber jeden Kredit aus den Einlagen anderer Sparer finanziert und diese in absehbarer Zeit auch wieder zurückbezahlt werden müssen, wird kein Kredit ohne Sicherheit zugeteilt.

Selbst wenn der Kunde zum Zeitpunkt, da ihm der Kredit gewährt wird, absolut kreditwürdig erscheint, kann es immer vorkommen, dass er seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt. Für diesen nie mit Sicherheit auszuschließenden Fall verlangt das Kreditinstitut die Besicherung seiner Ansprüche. Die zu bestellende Sicherheit für den beantragten Kredit wird im Kreditvertrag vereinbart. Die Werthaltigkeit der Kreditsicherheit wird gründlich geprüft und beurteilt. Als Kreditsicherheiten kommen in Betracht:

  • Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Mitverpflichtung des Ehegatten
  • Bürgschaften
  • Verpfändung von Kontoguthaben und Wertpapieren
  • Sicherheitsabtretung von Forderungen gegenüber Dritten
  • Sicherheitsübereignung von Wertsachen

Die Prüfung der Kreditsicherheit erfolgt nach ganz bestimmten Prüfgesichtspunkten. Bei Sachsicherheiten wie Verpfändungen und Sicherheitsübertragungen von Wertgegenständen wird der reale Wert der Sache bewertet. Bei Personensicherheiten, also etwa eine Bürgschaft durch Dritte oder die Mitverpflichtung des Ehepartners, wird die Bonität des Bürgen bzw. Drittschuldners genau unter die Lupe genommen.